Fachbereiche

Diese Tätigkeitsbereiche bearbeiten wir
gerichtlich und außergerichtlich

Allgemeines & Besonderes Vertragsrecht

dabei insbesondere Kaufverträge, Werkverträge (auch VOB), Arbeitsverträge, Mietverträge, Architekten- und Ingenieurverträge

Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten- recht

dabei insbesondere Verkehrsunfallregulierung und Bußgeldverfahren

Familienrecht

dabei insbesondere Ehescheidung und Unterhalt

Erbrecht

dabei insbesondere Testamentserrichtung

Urheber- und Markenrecht

insbesondere Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen

Recht der neuen Medien

insbesondere Anspruch von Abmahnungen wegen sog. Filesharing und Verteidigung gegen solche Abmahnungen

Strafrecht
Arzthaftungsrecht

Über uns

Meine außergerichtliche Tätigkeit besteht im Wesentlichen in der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen der oben genannten Art sowie von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Prüfung und ggf. Geltendmachung von Zahlungs- und sonstigen Erfüllungsansprüchen einschließlich Inkassotätigkeit, Vertragsstrafen, Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen.

Ordnungs-widrigkeiten

Im Ordnungswidrigkeitenrecht prüfe ich die Erfolgsaussichten von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide jeglicher Art, insbesondere wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Abstandsunterschreitung.

Familienrecht

Im Familienrecht besteht Beratungsbedarf zumeist hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Ehescheidung und den Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche sowie deren Berechnung.

Erbrecht

Im Erbrecht entwerfe ich nach individuellen Wünschen und auf die jeweilige familiäre Situation zugeschnitten Testamente und Vermächtnisse.

Urheber- & Markenrecht

Im Urheber- und Markenrecht wie auch im sog. Recht der Neuen Medien prüfe ich das Vorliegen von Rechtsverletzungen und mahne ab oder erwidere auf Abmahnungen.

Strafrecht

Meine Tätigkeit beginnt hier meistens schon im Ermittlungsverfahren, also bevor Anklage erhoben wird. Bereits in diesem frühen Stadium ist eine zielgerichtete Strafverteidigung unerlässlich und kann zu einer rechtzeitigen Verfahrenseinstellung führen. Oftmals gelingt es bei nicht anders lösbaren Sachverhalten, dem Mandanten zumindest eine Gerichtsverhandlung zu ersparen und einen Strafbefehl zu erwirken. Doch auch dann, wenn eine Hauptverhandlung durchgeführt wird, können gezielt gestellte Anträge die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs erhöhen. 

Arzthaftungs-recht

Im Arzthaftungsrecht prüfe ich Ansprüche auf materiellen- wie auch immateriellen Schadensersatz und mache diese außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich geltend.

Meine gerichtliche Tätigkeit setzt dann ein, wenn Streitigkeiten außergerichtlich nicht beigelegt werden können. Sie reicht von der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Beantragung einer einstweiligen Verfügung, der Klageerhebung oder der Erwiderung auf eine fremde Klage über die Einlegung einer Berufung oder eines sonstigen Rechtsmittels bis hin zur Zwangsvollstreckung aus Urteilen oder sonstigen Titeln.

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