Fachbereiche
Diese Tätigkeitsbereiche bearbeiten wir
gerichtlich und außergerichtlich
Allgemeines & Besonderes Vertragsrecht
dabei insbesondere Kaufverträge, Werkverträge (auch VOB), Arbeitsverträge, Mietverträge, Architekten- und Ingenieurverträge
Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten- recht
dabei insbesondere Verkehrsunfallregulierung und Bußgeldverfahren
Familienrecht
dabei insbesondere Ehescheidung und Unterhalt
Erbrecht
dabei insbesondere Testamentserrichtung
Urheber- und Markenrecht
insbesondere Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen
Recht der neuen Medien
insbesondere Anspruch von Abmahnungen wegen sog. Filesharing und Verteidigung gegen solche Abmahnungen
Strafrecht
Arzthaftungsrecht
Über uns
Meine außergerichtliche Tätigkeit besteht im Wesentlichen in der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen der oben genannten Art sowie von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Prüfung und ggf. Geltendmachung von Zahlungs- und sonstigen Erfüllungsansprüchen einschließlich Inkassotätigkeit, Vertragsstrafen, Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen.
Ordnungs-widrigkeiten
Im Ordnungswidrigkeitenrecht prüfe ich die Erfolgsaussichten von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide jeglicher Art, insbesondere wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Abstandsunterschreitung.
Familienrecht
Im Familienrecht besteht Beratungsbedarf zumeist hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Ehescheidung und den Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche sowie deren Berechnung.
Erbrecht
Im Erbrecht entwerfe ich nach individuellen Wünschen und auf die jeweilige familiäre Situation zugeschnitten Testamente und Vermächtnisse.
Urheber- & Markenrecht
Im Urheber- und Markenrecht wie auch im sog. Recht der Neuen Medien prüfe ich das Vorliegen von Rechtsverletzungen und mahne ab oder erwidere auf Abmahnungen.
Strafrecht
Meine Tätigkeit beginnt hier meistens schon im Ermittlungsverfahren, also bevor Anklage erhoben wird. Bereits in diesem frühen Stadium ist eine zielgerichtete Strafverteidigung unerlässlich und kann zu einer rechtzeitigen Verfahrenseinstellung führen. Oftmals gelingt es bei nicht anders lösbaren Sachverhalten, dem Mandanten zumindest eine Gerichtsverhandlung zu ersparen und einen Strafbefehl zu erwirken. Doch auch dann, wenn eine Hauptverhandlung durchgeführt wird, können gezielt gestellte Anträge die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs erhöhen.
Arzthaftungs-recht
Im Arzthaftungsrecht prüfe ich Ansprüche auf materiellen- wie auch immateriellen Schadensersatz und mache diese außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich geltend.
Meine gerichtliche Tätigkeit setzt dann ein, wenn Streitigkeiten außergerichtlich nicht beigelegt werden können. Sie reicht von der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Beantragung einer einstweiligen Verfügung, der Klageerhebung oder der Erwiderung auf eine fremde Klage über die Einlegung einer Berufung oder eines sonstigen Rechtsmittels bis hin zur Zwangsvollstreckung aus Urteilen oder sonstigen Titeln.